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WEEE & RoHS
Als Distributor verlässt sich Avnet Technology Solutions auf seine Hersteller, um die Konformität mit den Bestimmungen von WEEE (Waste Electric and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction on Hazardous Substances) einzuhalten. In beiden Fällen ist der Hersteller zur Einhaltung der Konformität verpflichtet. Je nach der spezifischen Situation in den verschiedenen Ländern, in denen Avnet Technology Solutions Dienste anbietet, und den Entwicklungen in diesem Bereich auf europäischer Ebene wird Avnet Technology Solutions alles unternehmen, um die Konformität sicherzustellen und seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Alle Verpflichtungen unter den jeweiligen Gesetzgebungen gelten nur für Endgeräte und beziehen sich auf das Datum, zu dem das Produkt auf den Markt gebracht wird. Produkte, die wir Ihnen liefern, wurden mitunter bereits auf den Markt gebracht bevor die Produkte tatsächlich an Sie versendet wurden. Deshalb erhalten Sie mitunter Produkte nach den entsprechenden Terminen, die beispielsweise keine Kennzeichnungen tragen, jedoch dennoch konform sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht bestätigen können, welche Substanzen in der elektrischen und elektronischen Ausrüstung enthalten sind, die wir vertreiben. Nur der Hersteller kann dies erklären und eine verbindliche Zusage im Hinblick auf die Konformität mit der RoHS-Richtlinie machen. Wir haben auch keine durchgehenden Informationen von Herstellern darüber, von welchem Zeitpunkt an ihre Produkte RoHS-konform sind.
Die WEEE-Richtlinie
Zweck der WEEE-Richtlinie (2002/96/EG) ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Wiederverwendung, das Recycling oder sonstige Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigenden Abfallmengen zu reduzieren. Die Richtlinie ist seit dem 13. August 2005 in Kraft und gilt auch für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEA), die in den letzten 8 Jahren auf den Markt gebracht wurden.
Für die Umsetzung der Richtlinie sind die „Hersteller“ der betreffenden EEA verantwortlich. Der „Hersteller“ kann derjenige sein, der die Geräte produziert hat, oder derjenige, der die Produkte unter seinem eigenen Markennamen weiterverkauft oder der sie professionell in einen bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat importiert bzw. exportiert. Im Sinne der Richtlinie ist Avnet Technology Solutions nur in einigen der Lieferantenlinien der „Hersteller“.
Die „Hersteller“ der betreffenden Produkte haben folgende Verpflichtungen:
- Registrierung als „Hersteller“ bei den Abfallbehörden in jedem EU-Land.
- Kennzeichnung der Produkte mit Marken- oder Firmennamen, mit der durchgestrichenen Mülltonne und mit dem Hinweis, dass sie nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurden.
- Berichten über Verkäufe auf dem heimischen Markt.
- Finanzieren der Verwertung der Produkte.
- Informieren des Endanwenders.
Von der Richtlinie betroffen sind Produkte, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie benötigen für ihre ordnungsgemäße Funktionsweise elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder,
- sie werden für die Erzeugung, übertragung und Messung von elektrischem Strom oder elektrischen Feldern eingesetzt,
- sie fallen in die Kategorien in Anhang IA der Richtlinie,
- sie sind für eine Spannung bis 1000 Volt Wechselstrom oder 1500 Gleichstrom ausgelegt,
- sie sind Fertigerzeugnisse mit direkter Funktion, eigenem Gehäuse und Anschlüssen, die für die Benutzung durch Endanwender vorgesehen sind (sofern relevant).
Kategorien von elektrischer und elektronischer Ausrüstung in Anhang IA:
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
- Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
- überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
Die RoHS-Richtlinie
Zweck der RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) ist es, die Verwendung von gefährlichen Substanzen in EEA zu beschränken und einen Beitrag zur umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung von EEA zu leisten. Die „Produzenten“ müssen sicherstellen, dass nach dem 1. Juli 2006 die Menge der unten aufgeführten Materialien in EEA und den zugehörigen Teilen beschränkt ist.
- Blei (Pb)
- Quecksilber (Hg)
- Cadmium (Cd)
- Hexavalentes Chrom (Cr6)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Ausnahmen bilden medizinische und militärische Geräte sowie Ersatzteile für die Reparatur von EEA, die vor dem 1. Juli 2006 auf den Markt gebracht wurde.


