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Bürgschaften
Die Bürgschaft ist ein einseitiger verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
- Patronatserklärung (Mutterunternehmen bürgt für Tochterunternehmen)
- Bankbürgschaft
- Persönliche Bürgschaft (nach Überprüfung der Bonität)
Weitere Absicherungsmöglichkeiten


