REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals)
Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung 2006/1907/EG dient der Harmonisierung und Vereinfachung des bisherigen Chemikalienrechts der Europäischen Union (EU). REACH misst der Eigenverantwortung der Industrie größere Bedeutung zu und beruht auf dem Grundsatz, dass die Industrie Stoffe mit einer solchen Verantwortung und Sorgfalt herstellen, einführen, verwenden oder in Verkehr bringen sollte, wie erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht geschädigt werden.
Im Allgemeinen gilt REACH für alle Arten von Chemikalien, beispielsweise in Reinigungsprodukten, Lacken sowie in derartigen Artikeln wie Textilien, Möbeln und elektrischen Geräten. Sie umfasst Vorschriften zu Stoffen und Zubereitungen, die für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung dieser Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Artikeln sowie das Inverkehrbringen von Zubereitungen betreffen.
Vorgesehen ist ein umfassendes Regelwerk für Test, Registrierung und Zulassung chemischer Stoffe und Produkte, die Chemikalien enthalten. Die Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender gewährleisten müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen. Den Vorschriften liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde.
Für die Koordinierung und Implementierung der gesamten Prozesse von REACH ist die Europäische Chemikalienagentur (European CHemical Agency / ECHA) in Helsinki (Finnland) zuständig. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Registrierung der Stoffe, der Zulassung und Dokumentation von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC, Substances of Very High Concern) und die Rückmeldung an REACH. SVHCs sind Stoffe, die als gefährlich eingestuft sind und auf der Website der ECHA regelmäßig veröffentlicht werden.
Alle Hersteller und Importeure von Chemikalien sind verpflichtet, Daten über die von ihnen hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffe zu gewinnen und geeignete Risikomanagementmaßnahmen zu entwickeln. Für Stoffe, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr und Unternehmen hergestellt oder importiert werden, sind Hersteller und Importeure verpflichtet nachzuweisen, dass sie entsprechende Vorkehrungen getroffen haben, indem sie ein Registrierungsdossier bei der ECHA einreichen. Zudem müssen Hersteller und Importeure den nachgeschalteten Anwendern die Risikoinformationen in Form eines Einstufungs- und Kennzeichnungssystems und mithilfe von Sicherheitsdatenblättern zur Verfügung stellen, die diese benötigen, um die Stoffe sicher zu verwenden.



