Die RoHS-Richtlinie
Zweck der RoHS-Richtlinie (2002/95/EG - Restriction on Hazardous Substances) ist es, die Verwendung von gefährlichen Substanzen in EEA zu beschränken zum Schutz der menschlichen Gesundheit und um einen Beitrag zur umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung von EEA zu leisten. Die "Produzenten" müssen sicherstellen, dass nach dem 1. Juli 2006 die Menge der unten aufgeführten Materialien in EEA und den zugehörigen Teilen beschränkt ist.
- Blei (Pb)
- Quecksilber (Hg)
- Cadmium (Cd)
- Hexavalentes Chrom (Cr6)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Ausnahmen bilden medizinische und militärische Geräte sowie Ersatzteile für die Reparatur von EEA, die vor dem 1. Juli 2006 auf den Markt gebracht wurde oder in den Annex Richtlinien aufgeführt sind.



