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Verpackungen
Die Verpackungsordnung und ihre Zusatzartikel definieren die Anforderungen bezüglich Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit der Verpackungen und des Verpackungsabfalls.Von entscheidender Bedeutung ist die Vermeidung von Verpackungsabfällen sowie Regelungen für Wiederverwendbarkeit, Reycling und Reduzierung von Verkaufsverpackungen.
Die 5. Novellierung der Verpackungsverordnung hat als wesentliches Ziel die Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme und Entsorgung von Verkaufsverpackungen die bei privaten Endverbrauchern anfallen. Um dies zu gewährleisten müssen Hersteller und Vertreiber die zum ersten Mal die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen nach §6 diese bei einem dualen System lizenzieren. Zusätzlich müssen diese Hersteller und Vertreiber nach §10 jährlich eine von einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen geprüfte Vollständigkeitserklärung hinterlegen, wenn Sie Glas von mehr als 80.000 Kilogramm oder Papier, Pappe, Karton von mehr als 50.000 Kilogramm oder der übrigen in Anhang I Nr. 1 Abs. 2 genannten Materialarten von mehr als 30.000 Kilogramm im Kalenderjahr als Verkaufsverpackung in Verkehr bringen.
Avnet Technology Solutions hat seine Verkaufsverpackungen die es als erstes in Verkehr bringt bei dem dualen System der Vfw Reverse Logistics Group lizenziert.



